Wenn ein Unternehmen scheinbar keinerlei Überblick mehr hat, die EDV total am zusammenbrechen ist und Menschen nicht mehr lesen und rechnen können - dann passiert so etwas:
Bemerkung: Es wurde von drei Personen überprüft und mit den ORIGINALEN SCHRIFVERKEHR verglichen, es handelt sich hier nicht um Eingabefehler!
Ich steige im Jahre 2013 mit der ersten wohl seltsamsten doppelten Forderung des EVU ein.
22.03.2013 | gefordert |
2833,17 EUR
|
Inklusive laufenden Forderungen für ein bereits im Herbst 2011 verkauftes Reihenhaus
welches komplett mit Endabrechnungen seit über 14 Monaten beglichen ist!
12.08.2013 | gefordert |
4552,91 EUR
|
09.04.2014 | gefordert |
7121,97 EUR
|
02.05.2014 | gefordert |
6641,97 EUR
|
Abrechnungszeitraum 19.04.2013 bis 01.04.2014
16.06.2014 | gefordert |
7106,97 EUR
|
07.07.2014 | gefordert |
7340,97 EUR
|
08.12.2014 | gefordert |
8519,97 EUR
|
07.03.2015 | gefordert |
9236,37 EUR
|
27.04.2015 | GUTSCHRIFT - nach einem Jahr plötzlich??? |
- 3750,06 EUR
|
Abrechnungszeitraum 19.04.2013 bis 01.04.2014
27.04.2015 | gefordert |
2066,85 EUR
|
Abrechnungszeitraum 19.04.2013 bis 01.04.2014
28.04.2015 | gefordert |
3612,28 EUR
|
Darin enthaltene Forderungen aus zurückliegenden Abrechnungen (2891,91 EUR ???)
Abrechnungszeitraum 02.04.2014 bis 20.04.2015 (Ohne Heizung, ohne Vertrag ???)
26.10.2015 | gefordert |
6087,13 EUR
|
Was ist nun passiert???
02.05.2016 | gefordert |
6330,85 EUR
|
Darin enthaltene Forderungen aus zurückliegenden Abrechnungen (5679,13 EUR ???)
Abrechnungszeitraum 21.04.2015 bis 01.04.2016
17.02.2017 | gefordert |
6517,22 EUR
|
Darin enthaltene Forderungen aus zurückliegenden Abrechnungen (6630,85 EUR ???)
Abrechnungszeitraum 02.04.2016 bis 10.10.2016
Ich wage nicht zu schreiben, mit welchen Werten Klage von EVU eingereicht wurde.
Ein Dipl. Ökonom hat die Vorgänge mittlerweile genauestens geprüft und als Endergebnis übermittelt, dass wenn ich in meinem Unternehmen solche Rechnungen in die Buchführung einbringen würde, ich die Steuerfahndung zu Besuch hätte.