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03 Reklamation

pf kein vertrag

Man sollte meinen, dass wenn man überhaupt keinen Liefervertrag mit der ÄWÄ hat, man auch keine Rechnungen erhält. Ist eigentlich auch so, denn man wird ohne Umwege einfachheitshalber direkt verklagt. Beschwerden werden vor den eignen Augen zerrissen – vielleicht war ich selbst auch ohne Brille unterwegs – oder verschwinden auf merkwürdige Weise nach dem Umdrehen des dortigen Mitarbeiters.

Kann ja schon mal vorkommen, das durch den Spalt eines offenen Fenster eine Windböe das Schreiben dem Mitarbeiter auf wirklich brutale Weise aus der Hand reißt und dann im Abfalleimer landet.

Ups, da waren Zeugen dabei, die sogar Ihre Brille aufhatten…