Was sind Sperrzeiten bei einer Wärmepumpe?

Wärmepumpen werden in aller Regel mit einem vergünstigten Heizstromtarif betrieben, der jedoch mit sogenannten "Sperrzeiten" verbunden ist, in denen die Wärmepumpe nicht mit Strom versorgt wird und somit auch keine Wärme produzieren kann. Die Stromzufuhr kann jedoch maximal nur 3 x 2 Stunden innerhalb von 24 Stunden unterbrochen werden und zwischen zwei Sperrzeiten muss die Zeit mindestens so lang sein wie die vorangegangene Sperrzeit.

Während dieser Unterbrechung können die Wärmepumpen nicht betrieben werden, was bedeutet, dass die Wärmemenge, die während der Sperrzeiten des Energieversorgungsunternehmens (EVU) für die Beheizung des Gebäudes benötigt wird, vorproduziert und üblicherweise in einem Pufferspeicher zwischengespeichert wird.

Überbrückung von Sperrzeiten im Neubau mit Fußbodenheizung
In der Praxis können in einem Neubau mit Fußbodenheizung, durch die hohe Speichermasse des Fußbodenestrichs, der wie ein großer Pufferspeicher wirkt, kleinere Sperrzeitfaktoren verwendet werden. Daher beträgt der Sperrzeitfaktor für Wärmepumpen im Neubau mit Fußbodenheizung für 1 x 2 Stunden = 1,05, für Sperrzeiten von z. B. 2 x 2 Stunden = 1,10 und für EVU Sperrzeiten von 3 x 2 Stunden = 1,15. Im Allgemeinen reicht bei Neubauten mit Wärmepumpe und Fußbodenheizung das vorhandene Wärmespeichervermögen aus, um eine etwa 2-stündige Sperrzeit ohne Wärmeeinbußen zu überbrücken. Wegen der erforderlichen Wiederaufheizung der Speichermasse des Fußbodens sollte jedoch trotzdem eine Leistungserhöhung der Wärmepumpe in Betracht gezogen werden.

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 Quelle und mit bestem Dank | www.energie-experten.org

 



 

Und genau hier liegt das Problem:

Wird eine Wärmepumpe jedoch mit einem falschen Rundsteuerempfänger angesteuert, welcher eigentlich für die reine Nachtaufladung von elektrischen Nachtstromspeicherheizung gedacht, beträgt die Speerzeit ca. zehn Stunden an einem Stück.

Dokumentierte Schaltzeiten waren täglich

AN      
ca. 23.00/23.30 bis ca. 14.00 Uhr     
Betriebszeit      
ca. 14 bis 15 Stunden
AUS ca. 14.00 Uhr bis 23.00/23.30 Uhr Stillstand ca. 9 bis 10 Stunden

Ausgelesene Starts der Anlage in zehn Jahre: 7112 (!!!)

 

Das bedeutet im Folgenden:

Die Vorlauftemperatur des Heizkreislaufes hat noch nicht mal ihre Solltemperatur erreicht, da wird die Anlage bereits wieder abgeschaltet. (Haus kühlt aus)

Die Warmwassertemperatur im 300 Liter (Schicht-) Speicher hat noch nicht mal seine Solltemperatur erreicht, da wird auch hier die Anlage bereits wieder abgeschaltet. (Wassertemperatur max. 42 Grad im ersten Drittel)

 

Endresultat

Zuheizen mit Radiator/Heizgebläse in den Abendstunden, da durch die abgeschaltete Fußbodenheizung auch die Fliesen kalt werden

Hierzu erfolgte seinerzeit die mündliche sowie schriftliche Stellungnahme des EVU beim Erbauer und meiner Person, dass man sich nicht so anstellen sollte. Schließlich würde man durch den Nachtstromtarif noch sparen. Die Mehrkosten für den täglichen Kaltstart der Wärmepumpe sowie des Zuheizens wurden beide Parteien als lächerlich tituliert.